Suizidassistenz und hospizliche Haltung – (wie) passt das zusammen?
Im Jahr 2020 wurde die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid vom Bundesverfassungsgericht legalisiert. Seitdem wird in vielen Einrichtungen um eine Haltung zur Suizidassistenz gerungen. Die Meinungen dazu, was dabei die Aufgabe der hospizlichen und palliativen Sorge sein könnte, gehen mitunter auseinander.
Was bedeutet die Möglichkeit der Suizidassistenz für uns als ambulante und stationäre Hospize? Was bedeutet es jetzt, „Begleitung bis zuletzt“ anzubieten, wenn womöglich eine begleitete Person die Pflegefachperson oder die ehrenamtliche Begleiterin bittet, bei der Organisation zum Suizid behilflich oder bis zum letzten Atemzug dabei zu sein? Was heißt das für die einzelne Begleitung, was für den ambulanten oder stationären Hospizdienst und für die Hospizbewegung insgesamt? Wie ist ein solcher Konflikt zu lösen? Was können unsere Leitplanken dabei sein?
Diesen und weiteren Fragen geht Susanne Kränzle in ihrem Vortrag nach.

Referent:in
Susanne Kränzle- Pflegefachkraft
- Masterstudiengang Palliative Care und Organisationsethik
- Gesamtleitung Hospiz Esslingen
- Vorsitzende des Hospiz- und PalliativVerband Baden-Württemberg e. V.
- Seit 1994 in der Hospizarbeit
- Referentin
- Autorin
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