Patientenverfügung – Über Ihre Behandlung bestimmen Sie.
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen.
In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung kann sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer:innen richten. Sie wird nur in bestimmten Situationen her- angezogen und, wenn eine Person dabei nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Referent:in
Parsya BaschiriJurist, 44 Jahre alt und seit 2012 bei der Verbraucherzentrale Bremen tätig.
Ticket erwerben
Die gesamte Messe erleben!

