Erben- und Nachlass-Ermittlungen

„Wir übernehmen die Erbenermittlung.“

Unvollständige Erbengemeinschaft
Ist eine betreute Person Teil einer unvollständigen Erbengemeinschaft, so kann wegen der Unvollständigkeit das Erbe nicht angetreten werden. Im Sinne des Betreuten müsste der Berufsbetreuer die weiteren Erben suchen und mit Personenstandsurkunden die Verwandtschaft belegen und das Verfahren vom Erbscheinantrag über die Korrespondenz mit den Miterben bis zur Abwicklung der Erbschaft (Hausverkauf etc.) und der Auflösung der Konten begleiten.

Berichtigung von Grundbüchern
Wenn absehbar ist, dass ein Klient untergebracht werden muss, so geht das oft mit dem Verkauf von Wohneigentum und Grundstücken einher. Sehr häufig sind aber die Grundbucheinträge nicht aktuell oder es sind längst verstorbene Personen als Eigentümer eingetragen.

Beauftragungen durch Nachlasspfleger
Liebmann & Bergmann übernimmt für Nachlasspfleger die Erbenermittlung, wenn die Recherchen in die dritte Erbordnung und tiefer gehen oder wenn die Ermittlungen international werden, weil es Bezüge zu ehemaligen Kolonialgebieten oder zu Auswanderungen gibt. Die Beschaffung der Personenstandsurkunden sind eigene Recherchen nötig, die von unseren Mitarbeitern schnell bei in- und ausländischen Archiven durchgeführt werden können.

In allen drei Fällen übernimmt Liebmann & Bergmann die Recherchen und kümmert sich um die notwendigen Abwicklungen.

Liebmann & Bergmann Erben- und Nachlass-Ermittlungen GbR

Wolbecker Straße 1
48155 Münster

info@nachlass-ermittlungen.de
+49 215 3959131

Unser Messestand

5D51

Über uns

Liebmann & Bergmann Erben- und Nachlass-Ermittlungen wird durch die Inhaber Frank Bergmann und Patrick Liebmann geführt. Kennengelernt haben sie sich bereits während des Studiums. Seit 2005 bieten Sie ihre Expertise Nachlasspflegern, Erben und Nachlassgerichten gemeinsam an.

Unser Team zeichnet sich aus durch eine hohe Sprachkompetenz (unter anderem arabisch, englisch, estnisch, hebräisch, polnisch, russisch). So kann die Korrespondenz mit den meisten Stellen im Ausland ohne fremde Hilfe geführt werden. Wir sammeln Probleme aus mehreren Fällen und führen bei Bedarf natürlich auch eigene Vor-Ort-Recherchen durch. Zudem sind die Erbenermittler von Liebmann & Bergmann in vielen Ländern mit dortigen Genealogen vernetzt. Wir pflegen u.a. enge Beziehungen zu Kollegen in Belgien, Großbritannien, Kanada, Neuseeland, Polen und den USA, die uns schnell und unkompliziert bei der Beschaffung von Urkunden vor Ort zur Seite stehen.

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