Tod Die Gewebespende - dem Leben eine Brücke bauen
„Die Gewebespende ist ein Geschenk ans Leben – für viele ein Neuanfang.“
Grundsätzlich kommt fast jeder für eine Gewebespende in Frage. Denn im Unterschied zur Organspende ist die Gewebespende auch nach Herz-Kreislauf-Stillstand möglich – im Falle der Augenhornhautspende bis zu 72 Stunden nach Todeseintritt. Gewebespenden sind in nahezu allen medizinischen Einrichtungen möglich. In Ausnahmefällen ist die Augenhornhautspende auch in geeigneten Räumen von Bestattungsinstituten zulässig. Darüber hinaus finden Gewebespenden im Rahmen von mobilen Entnahmen, z. B. bei Organspenden statt.
Jede Gewebeentnahme ist ein chirurgischer Eingriff durch erfahrene und dafür geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ärztlicher Verantwortung. Bei ausnahmslos jeder Gewebespende steht die pietätvolle Wiederherstellung des Körpers im Mittelpunkt. Angehörige haben hinterher die Möglichkeit, sich in gebührender Weise zu verabschieden. Eine Aufbahrung ist eben- so möglich, wie das Ausführen religiöser Rituale.
Die Gewebespende nach dem Tod ist eine freiwillige, humanitäre Entscheidung – für viele ein Akt der Nächstenliebe. Jeder Einzelne sollte sich daher bereits zu Lebzeiten mit dem Thema beschäftigen und eine Entscheidung für oder gegen die Gewebespende treffen.

Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
- gemeinnützige Gesellschaft mbH
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5D23
Über uns
Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) ist eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft mit Sitz in Hannover. Mit Inkrafttreten des Gewebegesetzes in 2007 kam es zur Gründung der DGFG. Als DSO-G, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), hat sie bereits seit 1997 die Gewebespende in vielen Regionen Deutschlands aufgebaut. Heute vereint das bundesweite DGFG-Netzwerk zahlreiche Partner aus Gewebespende, Gewebeprozessierung und Transplantation. Die DGFG ist überregionale Ansprechpartnerin für Spendekrankenhäuser und transplantierende Einrichtungen aus ganz Deutschland. Sie unterstützt Kliniken bei der Realisierung von Gewebespenden, ermöglicht Ärzt*innen die Versorgung ihrer Patient*innen mit einem Transplantat und sichert den Betrieb von Gewebebanken. Gesellschafter der DGFG sind die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätskliniken Leipzig, Dresden und Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Neubrandenburg.